Bitte fügen Sie dem Antrag Ihren Lebenslauf,
sowie eine Beschreibung Ihres künstlerischen Werdegangs bei
(Ausbildung, Ausstellungen, Wettbewerbe, Preise, etc.)
sowie fotographische Dokumentationen Ihrer Arbeit bei.
Zur Beurteilung durch die Aufnahme-Jury dürfen grundsätzlich nur
eigene Werke des/der Antragstellers/Antragstellerin vorgelegt werden.
Sollten retouchierte Arbeiten eingereicht werden,
so hat der/die Antragsteller/Antragstellerin ausdrücklich zu erklären,
dass dem so ist und es sich bei dem ursprünglichen Werk um eine eigene Arbeit handelt.
Zuwiderhandlung führt zum Ausschluss aus der BVBK!
Die Aufnahme erfolgt zunächst, gemäß §4 der Vereinsstatuten
(s. „Information“, für ein Jahr zur Probe!